Flüssiggasprüfung durch eine Sachkundige Personbereiten Sie Ihr Fahrzeug oder Sportboot auf die zweijährige Flüssiggasprüfung vor

Gasprüfung durch einen geprüften Sachkundigen des DVFG

Anmeldung zur Prüfung

Termin Anmeldung unter: Tel. 033762 - 41644 oder Mobil 0171 - 7707222

Wir prüfen Ihr Fahrzeug oder Boot bei Ihnen vor Ort.

Bei Fahrzeugen (Wohnmobil / Wohnanhänger) empfehlen wir ihnen die Prüfung der Flüssiggasanlage gemeinsam mit der Hauptuntersuchung auf unserer Kfz-Prüfstelle in Wildau, Fontanealle 51 durchführen zu lassen. Somit können beide Prüfungen zeitsparend an einem Termin durchgeführt werden.

Tipps für die Vorbereitung auf die GasprüfungGasflaschen

Damit die Prüfung Ihrer Gasanlage schnell und reibungslos vonstatten gehen kann, hier einige Tipps:

  1. Testen Sie selbst alle Verbrauchsgeräte ihrer Gasanlage.
    Oft werden nicht alle Geräte regelmäßig benutzt. Zur Prüfung müssen alle Geräte, auch die Geräte die Sie nie benutzen, einwandfrei funktionieren.
  2. Sorgen Sie dafür, das sich zum Zeitpunkt der Prüfung eine ausreichend gefüllte Gasflasche im Fahrzeug / an Bord befindet. Ohne Gas kann die Anlage nicht geprüft werden.Prüfbescheinigung
  3. Legen Sie die komplette Dokumentation der Gasanlage und Verbrauchsgeräte bereit. Insbesondere die Gasprüfbescheinigung (Fahrzeug gelb und Sportboot blau) muß zur Prüfung im Original vorliegen.
  4. Achten Sie darauf, das insbesondere der Gasregler und die Gasschläuche nach einem bestimmten ReglerZeitraum erneuert werden müssen.
    Bei Fahrzeugen (gemäß DVGW G607) nach 10 Jahren
    Bei Sportbooten (gemäß DVGW G608) nach 6 Jahren
    Da es unterschiedliche Ausführungen der Geräte gibt empfehlen wir Ihnen, den alten Regler / Schlauch zum Kauf mitzunehmen, damit Sie als Ersatz die richtige Ausführung erhalten. Zur Prüfung können dann von dem Sachkundigen die neuen Regler / Schläuche montiert und geprüft werden.
  5. Bei Änderung oder Erweiterung der Anlage empfehlen wir Ihnen, vorher mit dem Sachkundigen Kontakt aufzunehmen, damit die Anlage nach der Änderung auch den aktuellen Vorschriften entspricht. Gemäß DVGW-Vorschrift muß nach einer Änderung der Gasanlage immer eine neue Prüfung erfolgen.
  6. Die Neuinstallation von Flüssiggasanlagen muß nach der Norm DIN EN 1949 (Fahrzeug) bzw. DIN EN ISO 10239 (Sportboot) erfolgen. Hier ist es besonders empfehlenswert, sich vom Fachmann vor der Installation beraten zu lassen.

Nach der Prüfung

  1. Beachten Sie die Hinweise und Empfehlungen des Prüfers
  2. Die Prüfbescheinigung ist auf Verlangen den zuständigen Personen vorzulegen. Heben Sie eine Kopie der letzten Prüfbescheinigung zu Hause auf.
  3. Prüfen Sie nach jedem Flaschenwechsel die Dichtheit zum Regler mit einem Lecksuchspray bzw. mit dem eventuell verbauten Druckmanometer des Regles.
  4. Benutzen Sie den Flaschenkasten nicht als Stauraum. Eine Beschädigung der Flaschen und Amaturen sowie das Verstopfen der Abgasöffnung muß vermieden werden.Prüfplakette
  5. Melden Sie ihr Fahrzeug oder Sportboot rechtzeitig zur nächsten Prüfung an. Die Frist zur nächsten Prüfung wird mit der Prüfplakette (Monatzzahl oben) angezeigt.

NEU!!! Prüfung von Camping-Flüssiggasanlagen nach Arbeitsblatt DVGW G 612

Prüfung vom Camping-Flüssiggasanlagen

Mit der Veröffentlichung des neuen Arbeitsblatt DVGW G 612 "Betrieb von ortsveränderlichen Flüssiggasanlagen im Freizeitbereich zur Verwendung im Freien", wurde erstmals eine Prüfnorm für Camping-Flüssiggasanlagen herausgegeben.

Dieses Arbeitsblatt aus dem DVGW Regelwerk gibt dem Betreiber eine Technische Regel an die Hand, mit der er Flüssiggasanlagen im privaten Bereich im Freien sicher betreiben kann. Es wird erstmalig auf eine freiwillige Prüfung der Anlagen im Freizeitbereich eingegangen. Darüber hinaus gibt das Arbeitsblatt dem Prüfer Hilfestellung für den Umfang und die Art der möglichen Prüfungen.

Wir empfehlen insbesondere Betreibern von Flüssiggasanlagen auf öffentlichen Campingplätzen ihre Anlage nach der neuen Prüfnorm prüfen zu lassen.

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